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Autriche 1918 – 1945 |
Arbeiter-Zeitung – 1. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 3. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 4. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 5. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 8. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 9. Februar 1934 .
Arbeiter-Zeitung – 12. Februar 1934 .
[Les extraits recueillis ici correspondent aux passages cités par Béla Kun dans son texte "Les combats de février en Autriche et leurs leçons" (reproduit ici). (Les dates indiquées par Béla Kun correspondent aux éditions portant la date du jour suivant.)
Arbeiter-Zeitung, 1. Februar 1934 [1]
S. 1-2.
Neue Straf- und Polizeiverordnungen
Der Bundeskanzler hat gestern einen Aufruf an das österreichische Volk erlassen, in dem er erklärt, daß sich die Regierung angesichts der Terrorakte de Nazi entschlossen hat, "schonungslos gegen alle Ruhestörer und Staatsfeinde vorzugehen". In diesem Aufruf verweist der Bundeskanzler selbst auf zwei neue kriegswirtschaftliche Verordnungen, die gestern kundgemacht worden sind und die die Regierung nunmehr anzuwenden gedenkt.
Die erste der beiden Verordnungen regelt Strafmaßregeln gegen die öffentlichen Angestellten. Sie trifft nicht nur die Bundesangestellten, sondern "alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen" […]. Sie erstreckt sich auch auf Personen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, zu den Ländern, Bezirken und Gemeinden, zu allen andern öffentlich-rechtlichen Körperschaften, zu den Bundesbahnen, […] und zur Nationalbank stehen. Sie trifft ferner nicht nur die Aktiven, sondern auch die Pensionisten. Alle diese Personen verlieren gemäß dieser Verordnung ihr Amt, alle aus ihrem Amt fließenden Rechte und Ansprüche oder, wenn es sich um privatrechtliche Dienstverhältnisse handelt, ihre Anstellung und alle aus ihr fließenden Ansprüche, also auch den Pensionsanspruch, wenn sie wegen einer der von der Bundesregierung seit dem März erlassenen politischen Notverordnungen rechtskräftig bestraft worden sind und wenn das Bundeskanzleramt binnen zwei Monaten nach Rechtskraft der "Abstrafung" diese Rechtsfolge ausspricht. […]
[…]
Nicht weniger weit geht die andre Verordnung, die gestern kundgemacht worden ist. Sie gibt dem Bundeskanzleramt das Recht, "Organe, die mit Angelegenheiten des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraut sind", vom Amte zu entheben. Und zwar sowohl gewählte als auch die Exekutivorgane. Die gewählten Organe werden dabei nur jenes Wirkungskreises entkleidet, der sich auf den öffentlichen Sicherheitsdienst erstreckt. […]
[…]
Man sieht, daß beide Verordnungen ebenso interessante als wichtige Rechtsfragen aufwerfen, über die zu urteilen Sache des Verfassungsgerichtshofes wäre. Aber leider – haben wir derzeit keinen Verfassungsgerichtshof.
Zur Sache selbst aber ist zu sagen: die große Mehrheit des österreichischen Volkes wünscht unzweifelhaft die Abwehr des nationalfascistischen Angriffes auf Oesterreich und die Niederringung des hakenkreuzlerischen Terrors. Wenn man das Parlament einberiefe, würde es unzweifelhaft die dazu erforderlichen Gesetze beschließen und der Regierung die außerordentlichen Vollmachten, die sie zur Bekämpfung der nationalfascistischen Terrorpropaganda brauchen mag, nicht verweigern. Im Besitz solcher verfassungsmäßig bewilligter Vollmachten wäre die Regierung nicht an die Schranken des im Jahre 1917 zu ganz anderen Zwecken erlassenen Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes gebunden. Uns dünkt, daß dann der Kampf gegen den Naziterror in völlig verfassungsmäßiger Weise wirksamer und rechtlich gesicherter zu führen wäre als durch eine Notgesetzgebung auf Grund des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes.
Arbeiter-Zeitung, 3. Februar 1934 [2]
S. 1-2.
Heimwehraktion in Tirol.
In Tirol haben sich in den letzten Tagen wichtige Ereignisse zugetragen. Die ganze Heimwehr ist aufgeboten und in den größeren Städten des Landes zusammengezogen worden. […] Was war aber der Anlaß und der Zweck dieser Generalmobilisierung der Tiroler Heimwehr? Als Grund gab sie selbst an, daß die Tiroler Nazi für den 30. Jänner, den Jahrestag der Kanzlerschaft Hitlers, gefährliche Absichten gehabt hätten. […] die Tiroler Heimwehr war nun einmal aufgeboten und ihr Aufgebot bekam, da die Nazi an diesem Tage nicht mehr wagten als an andern, sofort einen andern Zweck als den, einen Angriff der Nazi abzuwehren.
[…] Vielmehr stellten die die Heimwehren, einmal versammelt, positive Forderungen an die Landesregierung und gaben diesen Forderungen durch die Erklärung Nachdruck, nicht früher nach Hause zu gehen, als bis sie ihren Willen durchgesetzt hätten. […]
[…] Sie verlangten […] die Auflösung der Sozialdemokratischen Partei, die Selbstauflösung der christlichsozialen Partei, die Zurückziehung aller ihrer Mandatare aus den öffentlichen Körperschaften, die Einsetzung von Kommissären für die Gemeinden, die Einsetzung eines aus den Wehrformationen zu bildenden Ausschusses bei dem Landeshauptmann, die Veränderung der Zusammensetzung der Landesregierung, die Säuberung aller öffentlichen Aemter und Lehranstalten von "nicht vaterländisch gesinnten Personen". […]
[…]
Eine Hauptrolle spielt in diesen Verhandlungen offenbar auch das Verlangen der Heimwehren nach der "Säuberung" der öffentlichen Aemter. […] Dort [in Tirol] sind die Gegensätze zwischen den Nazi und den Heimwehren besonders heftig. Welche Gefahren daraus hervorgehen können, wenn die "Säuberung" der öffentlichen Aemter unter den Druck dieser scharfen Gegensätze gerät, zeigt der folgende Bericht aus Tirol […]:
"Ein Bezirksrichter hat zwei Mitglieder des Heimatschutzes, die von einer großen Gruppe von Nationalsozialisten überfallen wurden und die, um die Angreifer zu verscheuchen, Alarmschüsse in die Luft abgegeben hatte, verhaften lassen. Eine sofortige Intervention aus Wien führte dann zur Festnahme dieses Bezirksrichters, dessen nationalsozialistische Parteizugehörigkeit eruiert werden konnte. Die Heimwehr verlangt deshalb auch erhöhten Schutz vor Uebergriffen staatsfeindlicher Richter."
Wir stehen gewiß nicht in Verdacht, Freunde nationalsozialistischer Richter zu sein. Und wir wollen auch gar nicht bestreiten, daß mancher Nazi fähig sein mag, ein Richteramt parteiisch auszuüben; […]. Aber sowenig wir die nationalsozialistischen Richter verteidigen wollen, so ist doch die Unabhängigkeit der Rechtspflege ein zu hohes Gut, als daß man es den Parteikämpfen zwischen den Weißgrünen und den Braunen in Tirol preisgeben könnte. Es wäre sehr nützlich, wenn der Justizminister, der selbst erst vor wenigen Tagen die Notwendigkeit einer unabhängigen Rechtspflege anerkannt hat, den Fall untersuchte und die Oeffentlichkeit darüber beruhigen könnte, daß jener Richter nicht etwa wegen einer in Ausübung seines Richteramts erlassenen Verfügung, sondern aus einem andern Grunde "festgenommen" worden ist.
Alle diese Vorgänge in Tirol müssen die ernstesten Bedenken hervorrufen. Die Heimwehr ist in einer eigenartigen Doppelstellung. Sie wird einerseits als Schutzpolizei und Hilfsgendarmerie aufgeboten; und sobald dies der Fall ist, ist sie ein Exekutivorgan des Staates. Sie ist aber andrerseits auch eine politische Vereinigung, die sich selbst aufbietet, wenn es ihrer Führung gefällt, die an den Staat politische Forderungen stellt und diesen politischen Forderungen durch ihr Aufgebot Nachdruck verleiht. Aber es geht natürlich nicht an, daß irgendeine bewaffnete Formation abwechselnd einmal als Organ des Staates funktioniert und das andre Mal als Partei den Staat unter ihren Druck zu stellen versucht. Am allerwenigsten geht das dann an, wenn eine solche Formation auch noch Forderungen stellt, deren Erfüllung mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. […] Die Heimwehren fordern immer wieder den "Autoritätsstaat"; aber in Wirklichkeit erkennen sie die Autorität des Staates nur dann an, wenn er ihnen zu Willen ist. Wirkliche Staatsautorität aber erheischt, daß die Autorität des Staates gegen jedermann gilt. Denn was dem einen recht ist, ist dem andern billig.
Arbeiter-Zeitung, 4. Februar 1934 [3]
S. 3
Was geschah gestern?
Die Lage in Tirol noch ungeklärt.
Die Tiroler Heimwehr, die seit Donnerstag im ganzen Land aufgeboten ist, blieb auch gestern versammelt. In Innsbruck dauern die Verhandlungen über die Forderungen der Heimwehr zwischen den Heimwehrführern, dem Landeshauptmann und der christlichsozialen Partei fort.
Die sozialdemokratische Landespartei von Tirol hat einen Aufruf an die Arbeiter erlassen. Unter der Führung Hüttenbergers sprachen gestern die Vertrauensmänner der Partei, der Gewerkschaften, der Arbeiter in den Betrieben und der Arbeitslosen beim Landeshauptmann Dr. Stumpf vor und machten ihn auf bewegte Stimmung der Arbeiterschaft aufmerksam.
Der Landeshauptmann erklärte, daß er streng auf dem Boden der Verfassung stehe und daß die Landesverfassung nur auf dem in ihr selbst vorgesehenen Wege geändert werden könne. […]
Arbeiter-Zeitung, 5. Februar 1934 [4]
S. 1-2
Die Heimwehraktion in Tirol
Der gestrige Tag ist in Innsbruck und im übrigen Tirol ruhig verlaufen.
Das Aufgebot der Tiroler Heimatwehr, das noch immer nicht aufgelöst ist, begegnet beinahe bei der gesamten Innsbrucker Bevölkerung wachsender Teilnahmslosigkeit und Ablehnung. […]
[…]
Ueber das weitere Schicksal des Heimwehraufgebotes ist noch nichts Endgültiges bekannt. Der größte Teil der aufgebotenen Heimwehrler befindet sich noch in Innsbruck. Landeshauptmann Stumpf hat einen "parteiunabhängigen" Landesausschuß einberufen, in dem zwei Heimwehrler, der Obmann des Bauernbundes, der Obmann des Jungbauernbundes, ein Vertreter der Sturmscharen sitzen. Ein Vertreter der Arbeiterschaft, offenbar der christlichsozialen, soll noch nominiert werden. Da der Bauernbund und die christlichsozialen Arbeiter entschieden gegen die Heimwehrforderung Stellung genommen haben, ist kaum zu erwarten, daß dieser Landesausschuß große Aenderungen durchsetzen wird. Aber welche Funktionen ihm zukommen sollen, ist vorläufig noch nicht bekannt.
Die Lage bleibt also einstweilen weiter ungeklärt.
Die Tiroler Sozialdemokraten über die Lage.
Der Tiroler Landesparteivorstand hat gestern einen Aufruf erlassen, in dem er feststellt, daß sich die übergroße Mehrheit des Tiroler Volkes zu Recht, Gesetz und Verfassung bekannt hat. Das Land, heißt es in dem Aufruf weiter, braucht Ruhe und Frieden. Darum müssen alle Friedensbrecher entschieden zur Ordnung gerufen werden. Der Aufruf macht ferner die Tiroler Arbeiter aufmerksam, daß auch weiterhin größte Wachsamkeit geboten ist. Er schließt:
"Genossen, tretet überall ein für eure verfassungsmäßigen Rechte! Laßt an eurer Entschlossenheit, die Tiroler Volksrechte zu verteidigen, keine Zweifel aufkommen. Bewahrt die musterhafte Ruhe der letzten Tage, bis die Partei euch ruft!"
[…]
Arbeiter-Zeitung, 8. Februar 1934 [5]
S. 3
Die Forderungen der Heimwehr
Wie berichtet, haben die Heimwehren nun auch in Linz Forderungen an die Landesregierung gestellt. Die bürgerlichen Blätter berichten, daß in dem Brief, den die Heimwehrführer dem Landeshauptmann Schlegel übergeben haben, folgende fascistische Forderungen enthalten sind:
[…]
Danach gehen die Forderungen der oberösterreichischen Heimwehr noch weiter, als selbst die Tiroler Fascistenforderungen. […]
Wie sich der oberösterreichische Landeshauptmann zu diesen Forderungen stellt, ist bisher nicht bekannt.
Sozialdemokratische Beratung
In Linz fand gestern eine Beratung des sozialdemokratischen Landesparteivorstandes statt. Vertreter der Partei und der Gewerkschaften werden heute beim Landeshauptmann Dr. Schlegel vorsprechen.
[…]
Auch in Steiermark und Burgenland
Graz, 7. Februar. (Amtlich.) Die Führer des Heimatschutzes in Steiermark hielten heute eine Beratung ab. Abends wurde eine Abordnung vom Landeshauptmann Dr. Dienstleder empfangen. Die Abordnung überreichte dem Landeshauptmann ein Memorandum mit den bereits bekannten Forderungen des Oesterreichischen Heimatschutzes. Auf die Ausführungen des Landesführers Berger verwies der Landeshauptmann darauf, daß er vom Bundespräsidenten auf die Bundes- und Landesverfassung beeidigt wurde und somit diese als Landeshauptmann zu beachten habe.
[…]
Auch die Sturmscharen fordern.
[…]
Im Burgenland fordert die Vaterländische Front.
[…]
Arbeiter-Zeitung, 9. Februar 1934 [6]
S. 1
Polizeisuche im Parteihaus
[…]
Ein amtlicher Kommentar.
Dazu teilt die Amtliche Nachrichtenstelle mit:
Die Polizeidirektion Wien hat in Zusammenarbeit mit dem niederösterreichischen Sicherheitsdirektor und den zuständigen Behörden vor einiger Zeit festgestellt, daß seit dem Spätherbst des vergangenen Jahres der seinerzeit aufgelöste Republikanische Schutzbund wieder eine umfangreiche Tätigkeit entfaltet und Waffen und Munition für eine gewaltsame Aktion in großem Umfang bereitstellt. Daraufhin wurden in Schwechat und einigen andern niederösterreichischen Orten und schließlich auch in Wien Hausdurchsuchungen größeren Stils vorgenommen, die in den letzten Tagen zur Beschlagnahme von Machinengewehren, Gewehren, Munition, Handgranaten und Sprengstoffen führten. […] Es handelt sich darum um einen unerhörten verbrecherischen Anschlag bolschewistisch-marxistischer Elemente gegen die Bevölkerung und die Sicherheit des Staates, der glücklicherweise durch die Wachsamkeit und Tüchtigkeit der Sicherheitsbehörden und der Exekutive verhindert werden konnte. Im Zusammenhang damit wurden bereits zahlreiche Verhaftungen durchgeführt. […] Ausdrücklich betont wird, daß sich die notwendigen behördlichen Maßnahmen keineswegs gegen die Arbeiterschaft als solche, sondern nur gegen die schuldtragenden Personen und Stellen richten; die gesamte rechtlich denkende Arbeiterschaft wird daher gewarnt, sich von verbrecherischen Elementen zu Demonstrationen irgendwelcher Art mißbrauchen zu lassen. Im Zusammenhang damit wird insbesondere auf die Verordnung der Bundesregierung vom 30. April 1933, BGBl. Nr. 138, zum Schutze der Wirtschaft gegen Arbeitseinstellungen (Streikverordnung) hingewiesen.
Arbeiter-Zeitung, 12. Februar 1934 [7]
S. 5
Tage der Entscheidung
Der Minister Dr. Ender, der mit der Vorbereitung der neuen Verfassung betraut ist, hat auf einem Bauerntag des Vorarlberger Landesbauernbundes eine wichtige Rede gehalten. Er sagte, das Ziel sei eine Verfassung, in der sowohl die Länder und die Gemeinden als auch die einzelnen Berufsstände eine echte Selbstverwaltung haben werden. Aber der Weg zu diesem Ziele sei ein "schwieriger Umbildungsprozeß". "Der Uebergang zum Ständestaat wird", so sagte Dr. Ender, "autoritär, ja fast diktatorisch sein müssen." Man müsse "durch eine Zeit des Ueberganges, durch eine Zeit stärkster Autorität, ja fast Diktatur hindurchgehen." Diese Aeußerungen des Verfassungsministers sind um so bezeichnender, als Dr. Ender immer als ein Vertreter des demokratischen Flügels der christlichsozialen Partei angesehen worden ist.
Vorläufig allerdings handelt es sich noch nicht um die künftige Verfassung im ganzen sondern um die Neuordnung der Verwaltung der Länder. Diese Frage ist durch den Vorstoß der Heimwehren in Tirol und in den andern Bundesländern aktuell geworden. Der Bundeskanzler verhandelt mit den Heimwehren und mit den andern Organisationen der Vaterländischen Front. Dem sollen dann Verhandlungen mit den Landeshauptleuten folgen, deren Stellung zu den Heimwehrforderungen bekannt ist. Die christlichsoziale Partei ist in dieser Frage offensichtlich nicht einig. So verhöhnt zum Beispiel das christlichsoziale "Neuigkeits-Weltblatt" die tapfere Rede, die Leopold Kunschak am Freitag im Wiener Gemeinderat gehalten hat, und stellt ihr die Forderung entgegen, daß "das Führerprinzip in alle Zweigen staatlichen Lebens" unverzüglich durchzuführen und zu diesem Zwecke der "Parteienproporz" in den Ländern und Gemeinden zu beseitigen sei. Es ist das ganze Problem des österreichischen Bundesstaates, das mit dieser Forderung aufgeworfen wird.
In dieser Zeit, in der über die Grundlagen des Staatswesen verhandelt wird, hat der Vizekanzler die Verfügung getroffen, daß dem Bürgermeister von Wien alle Agenden auf dem Gebiet des öffentlichen Sicherheitsdienstes abgenommen und dem Polizeipräsidenten übertragen werden. In Wirklichkeit wurde der Sicherheitsdienst in Wien bekanntlich seit jeher von der Bundespolizei besorgt. Dem Bürgermeister als Landeshauptmann stand nur ein Recht der Entscheidung über Rekurse gegen Verfügungen der Polizeidirektion zu. Dieses Recht war überdies bisher schon wesentlich eingeschränkt. Wenn also dem Bürgermeister die Agenden des "Sicherheitsdienstes" weggenommen werden, so wird ihm damit zunächst offenbar nicht mehr weggenommen, als ein schon bisher wesentlich eingeschränktes Recht, über Rekurse zu entscheiden. Trotzdem ist dies Verfügung, so gering ihre unmittelbare praktische Bedeutung erscheinen mag, keineswegs unwichtig. Nicht nur wegen der sehr wichtigen rechtlichen und Verfassungsfragen, die sie aufwirft, sondern auch deshalb, weil aus der Verfügung nicht unmittelbar zu ersehen ist, was alles als Agenden des Sicherheitsdienstes angesehen wird und wie weitgehende Veränderungen des bisherigen Zustandes daher mit dieser Verfügung beabsichtigt werden. Im Zusammenhang mit den übrigen Verhandlungen über die künftige Verwaltung der Länder kann daher auch diese Verfügung größere praktische Bedeutung erlangen, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag.
Nach alledem wird sich niemand darüber täuschen können, daß wir Tage allerwichtigster Entscheidungen erleben. Die Arbeiterschaft und mit ihr alle freiheitsliebenden Staatsbürger haben daher allen Grund, den bevorstehenden Entscheidungen die höchste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Denn es hängt sicherlich von diesen Entscheidungen die ganze Zukunft unseres Staatswesens ab.
[1]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340201
[2]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340203
[3]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340204
[4]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340205
[5]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340208
[6]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340209
[7]. https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aze&datum=19340212
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