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Autriche 1918 – 1945 |
À l’époque de l’Empire autrichien, le SDAPDÖ disposait de ce que l’on appelait des "Ordnerschaften", qui assuraient des services d’ordre lors des manifestations et des rassemblements. Au cours des évènements de novembre 1918, des "Arbeiter-Wehren" et des "Ordnergruppen des Arbeiterrates" sont créés, dans lesquels les unités de "Ordner" existantes sont intégrées. Après les élections du Conseil national d’octobre 1920, le SDAPDÖ ne participe plus au gouvernement. Comme le traité d’État de Saint Germain oblige l’Autriche à abandonner la Volkswehr, tous les soldats de la Volkswehr qui ne se portent pas candidats à l’"armée fédérale" sont licenciés à la fin mai 1920. Les associations de Volkswehr se voient confier des missions de service intérieur. Le SDAPDÖ décide d’élargir les Ordnerschaften du conseil ouvrier ainsi que les milices ouvrières et d’usine des années 1918 et 1919. En 1920, le Conseil ouvrier du Reich nouvellement élu demande la mise en place de "Heimwehren". Le 24 octobre 1921, une réunion des Vertrauensmänner des ouvriers viennois a lieu.
Assemblée des hommes de confiance des travailleurs viennois, 24 octobre 1921, décision (Auszug) [1] :
Die Vertrauensmännerversammlung der Wiener Arbeiterschaft wendet sich mit Entrüstung gegen den neuerlichen Versuch Karl Habsburgs, sich der ungarischen Königskrone zu bemächtigen. Ein Habsburger auf dem ungarischen Thron bedeutet die stärkste Bedrohung der österreichischen Republik, bedeutet den Ausbruch eines blutigen Krieges in Mitteleuropa. Die Vertrauensmännerversammlung bekundet ihre Entschlossenheit, jeden Versuch einer habsburgischen Restauration in Österreich mit allen der Arbeiterschaft zu Gebote stehenden Mitteln abzuwehren. Niemals mehr wird die österreichische Arbeiterschaft die Herrschaft eines Mitgliedes des blutbefleckten, völkermordenden Habsburgergeschlechts dulden. Zur Abwehr des Abenteurerstreiches Karl Habsburgs ist es notwendig, die Kampfkraft der deutschösterreichischen Wehrmacht zu erhöhen. Die ledigen Arbeiter, die militärisch ausgebildet sind, werden aufgefordert, sich sofort zum Eintritt in die Wehrmacht zu melden. Keiner darf sich jetzt der Pflicht entziehen, unsere Republik, unsere Freiheit mit der Waffe in der Hand zu verteidigen! Einen wirksamen Schutz gegen monarchistische Putschversuche erblickt ferner die Vertrauensmännerversammlung in dem raschesten Ausbau und der Verstärkung der proletarischen Ordnerorganisation. Allen Arbeiterorganisationen wird die tatkräftigste Unterstützung der Ordnerorganisation zur Pflicht gemacht.
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Les Ordnerschaften sont d’abord une association informelle, au sein de laquelle se forme cependant un groupe d’officiers qui, en 1922, pousse à une extension militaire. Ce groupe comprend notamment le major Alexander Eifler, le capitaine Rudolf Löw et le général Friedrich Mayer. Le 8 décembre 1922, une conférence nationale réunissant des représentants des conseils ouvriers et des organisations d’officiers se réunit à Vienne et se penche sur l’extension organisationnelle du système d’officiers[2]. Il a été décidé de maintenir la situation organisationnelle actuelle, à savoir que l’organisation des Ordner est une partie de l’organisation des conseils ouvriers, et une direction centrale de l’organisation des Ordner a été élue pour l’ensemble du territoire fédéral. Le "Republikanischer Schutzbund" a été fondée, il a d’abord été déclaré en tant qu’association auprès du gouvernement du Land de Vienne avec un champ d’activité à Vienne (l’autorisation administrative a été accordée le 16 février 1923) et s’est constituée le 19 février 1923. Le 12 avril 1923, après l’approbation des statuts pour la commune de Vienne, les statuts du Republikanischer Schutzbund ont été approuvés par le ministère fédéral de l’Intérieur et de l’Éducation pour l’ensemble du territoire fédéral. Depuis lors, l’organisation des Ordner agit dans le cadre du Republikanischer Schutzbund, sans que les relations étroites avec l’organisation des conseils ouvriers et du parti n’aient subi le moindre changement.
Republikanischen Schutzbund, statuts, § 3 (Extrait) [3] :
Sicherung der republikanischen Staatsverfassung; Schutz von Personen und Eigentum jener Vereinigungen, welche auf dem Boden der republikanischen Staatsordnung stehen; Unterstützung der bestehenden Sicherheitsorganisationen bei der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und Abwehr einer gewaltsamen Störung oder eines Putsches; Eingreifung bei Elementarereignissen; Mitwirkung und Unterstützung zur Sicherung von Veranstaltungen und Kundgebungen republikanischer Organisationen. Die Vereinigung ist eine nichtmilitärische private Einrichtung zum Wohle und Aufrechterhaltung der Republik.
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Le 7 mars 1923, le comité directeur se réunit pour la première fois. Le député Julius Deutsch est élu président et les députés Friedrich Adler et Johann Pölzer sont élus vice-présidents. Karl Heinz est le secrétaire politique, le capitaine à la retraite Rudolf Löw le secrétaire militaire. Le pouvoir de commandement sur l’ensemble du Schutzbund est exercé par la direction centrale fédérale, élue par une conférence du Reich qui se réunit tous les deux ans. Cette direction centrale se compose d’un président, de ses deux adjoints, d’un trésorier, d’un secrétaire et de vingt-cinq membres au maximum. La direction dite "technique" (l’état-major militaire) est subordonnée à la direction centrale. Otto Bauer est membre de la direction centrale. En 1924, Theodor Körner s’y ajoute en tant que conseiller (après l’effondrement de la monarchie des Habsbourg, Körner est nommé par le sous-secrétaire d’État Deutsch à l’Office d’État de l’armée; il est nommé inspecteur de l’armée en 1923; en 1924, il est mis à la retraite avec le grade de général, il adhère au SDAPDÖ et est envoyé au Conseil fédéral pour le Land de Vienne). En 1927 et 1928, le nombre de membres du Schutzbund s’élève à environ 80.000, dont plus de 20.000 à Vienne. Au congrès de Salzbourg du SDAPDÖ (31 octobre – 3 novembre 1924), la décision est prise de dissoudre les conseils ouvriers, dont les formations militaires seront intégrées au Schutzbund. Ainsi, le Schutzbund devient une partie de l’organisation du Parti social-démocrate.
Lors du congrès du SDAPDÖ, qui s’est tenu du 30 octobre au 3 novembre 1926, un nouveau programme du Parti est adopté, qui aborde notamment en détail la question du recours à la violence.
En octobre, une conférence du Reich se tient, dont le déroulement est particulièrement influencé par les événements de juillet de la même année. Le 30 janvier 1927, à Schattendorf, une localité du Burgenland, un groupe de vétérans de guerre monarchistes ouvre le feu sur un cortège de la Republikanische Schutzbund. L’affaire est jugée le 14 juillet à Vienne et les auteurs sont acquittés. Le 15, une grève générale spontanée éclate et provoque des affrontements aux alentours du palais de justice. La police fait usage d’armes à feu. [Voir ► et ►.]
Extrait du livre "Der demokratische Bolschewik – zur Theorie und Praxis der Gewalt", de Ilona Duczynska [4]
Drei Monate nach dem Blutbad des 15. Juli trat die Fünfte Reichskonferenz des Republikanischen Schutzbundes zusammen, um aus den Juli-Ereignissen die Konsequenzen zu ziehen. Sie waren eindeutig. Im Juli hatten die Schutzbündler im Niemandsland zwischen den Arbeitern von Wien und der Polizei von Wien gestanden. Es blieb ihnen versagt, sich zum Schutz ihrer Arbeitskollegen den mordenden Polizisten entgegenzuwerfen; sie waren und blieben ohne Waffen.
Abhilfe für die Zukunft wurde in dem nun eingetretenen "Zustand ausgesprochener Verteidigung" in zwei Richtungen gesucht : Spontane politische Regungen, Kundgebungen, Demonstrationen sollten von vornherein unterbleiben und gegebenenfalls unterbunden werden. Wenn sie sich aber dennoch ereigneten, sollten sie vom Schutzbund aufgefangen und in Ordnung an ihren Ausgangspunkt zurückgeleitet werden. Der Schutzbund sollte diszipliniert, militarisiert und entpolisiert werden, um allen ihm erwachsenden Aufgaben, welcher Art sie auch immer sein mochten gerecht zu werden als ein unbedingt zuverlässiges Instrument der politischen Leitung.
In ihrer Resolution zur politischen Lage[5] sagt die Reichskonferenz zum Ersten :
"Den Schutz der demokratischen Republik gegen jeden monarchistischen oder faschistischen Anschlag, den Schutz der Rechte, die die demokratische Republik der Arbeiterklasse gesichert hat, gegen jede Vergewaltigung, hat die sozialdemokratische Arbeiterschaft dem Republikanischen Schutzbund übertragen".
Zum Zweiten :
als Protest gegen den faschistischen Verleumdungsfeldzug, der den Schutzbund als Feind der gesetzlichen Ordnung in der Republik hinstellt, wird festgestellt, daß in den Tagen des Umsturzes "allein und ausschließlich die Sozialdemokratische Partei das zusammengebrochene Land vor blutigem Bürgerkrieg und blutiger Schreckensherrschaft bewahrt" hat.
"Im Frühjahr 1919, als in München und in Budapest die Rätediktatur bestanden hat, haben die Arbeiterräte die demokratische Ordnung in Österreich aufrecht erhalten. Das wichtigste Werkzeug der Arbeiterräte bei der Rettung der Demokratie waren die Ordnerformationen, die später zum Republikanischen Schutzbund zusammengefaßt worden sind".
Zum Dritten :
es darf "in Zukunft nicht mehr kleinen Gruppen erlaubt sein, die ganze Arbeiterklasse in Kämpfe zu ungünstigen Bedingungen zu verwickeln. Strengste proletarische Disziplin ist notwendiger denn je. Sobald der Schutzbund in Aktion tritt, muß er die Befehle der verantwortlichen Leitung mit strengster Disziplin durchführen, und zwar auch dann, wenn er sich dabei gegen Proletarier wenden muß, die sich gegen die Notwendigkeiten der Gesamtheit der Arbeiterklasse, gegen proletarische Disziplin und Ordnung auflehnen und dadurch die Gesamtheit der Arbeiterklasse in Gefahr bringen."
Auch für die Zeitgenossen ‑ von der Nachwelt ganz zu schweigen ‑ wäre es nicht leicht gewesen, aus diesen Texten zu entnehmen, daß es sich am 15. Juli um nicht mehr und nicht weniger als um die gleichzeitige und allgemeine Erhebung der gesamten industriellen freigewerkschaftlich und sozialdemokratisch organisierten Arbeiterschaft von Wien gehandelt hat, im noch ungebrochenen Bewußtsein ihres Aufstiegs, in ihrem eigenen Namen und zu eigenem Recht, zu ihrem eigenen Schutz gegen eine ungesühnte faschistische Bluttat – den Schattendorfer Mord an einem Kind und einem Arbeitslosen. Hatte diese Arbeiterklasse ihr ius resistendi zu irgendeinem Zeitpunkt von irgendwem "übertragen"? Keinesfalls!
Die einschneidenden internen Maßnahmen, die vorgesehen wurden für den Fall, daß sich Schutzbündler auch gegen Proletarier wenden müßten, deuteten nicht auf "kleine Gruppen" hin, sondern auf mögliche spontane politische Kundgebungen in der breiten eigenen Gefolgschaft. (Unter kleinen Gruppen hätte man füglich Kommunisten verstehen können : sie waren jedoch völlig belanglos). Das Dokument, das den handschriftlichen Vermerk von Julius Deutsch trägt "Nicht hinausgeben! Für die Zentrale als Richtschnur", ist betitelt "Maßnahmen für den Fall einer plötzlichen Arbeitsniederlegung aus politischen Gründen"[6]. Es sieht drei Fälle vor :
1. Arbeitsniederlegung in einem oder mehreren benachbarten Bezirken;
2. Arbeitsniederlegung in ganz Wien;
3. größere Unruhen im Verlauf der Demonstrationen.
Im ersten Fall würde die Zentralleitung die entsprechenden Maßnahmen anordnen. Nach diesen Maßnahmen sollten die Ordner im allgemeinen in der übrigen Arbeiterschaft verbleiben. Ordnerabteilungen in vorgeschriebener Stärke sollten sich in den in Betracht kommenden unten angeführten Bezirken versammeln. "Die Ordner, welche für diese Abteilungen bestimmt sind, müssen schon jetzt mündlich und persönlich von ihrem Ordnerobmann verständigt werden, daß sie sich im Falle einer Arbeitsniederlegung aus politischen Gründen für ihre Person an einem bestimmten Sammelplatz einzufinden haben", heißt es in dem Dokument.
Im zweiten Fall, einer Arbeitsniederlegung in ganz Wien, sollten die folgenden Bestimmungen automatisch in Kraft treten : "Jeder der Bezirke Landstraße, Margareten, Simmering, Meidling, Hietzing, Hernals, Währing und Arsenal sammelt die bereits jetzt zu bestimmenden 100 Ordner, die Bezirke Favoriten, Ottakring, Brigittenau und Floridsdorf je 500 (im vorhinein bereits bestimmte) Ordner". Sie würden sich dann an vorher bestimmte Orte begeben : Die Arsenalordner und die Landstraßer, Favoritner und Simmeringer ins Arsenal; die Margaretner ins Parteihaus; die Meidlinger und Hietzinger in die Gumpendorferstraße 62; die Ottakringer in die Lerchenfelderstraße 1; die Hernalser und Währinger in die Liechtensteinstraße 55; die Brigittenauer und Floridsdorfer in die Wintergasse 29. "Dieser Abmarsch hat nicht stattzufinden, wenn in den Bezirken selbst Unruhen stattfinden". Weiter heißt es : "Der Einsatz der auf diese Weise bereitgestellten Ordnerabteilungen kann nur durch die Zentralleitung selbst angeordnet werden".
Im dritten Fall, "sollten im Verlaufe der Demonstrationen größere Unruhen entstehen, die ein größeres Kontingent Ordner erfordern, so wird die Zentralleitung eine Alarmierung der Ordner anordnen. Die "schon jetzt" durchgeführte Auswahl von 100 bzw. 500 Ordnern, die auch gegenüber politischen Demonstrationen der Wiener Arbeiterschaft zum Einsatz geeignet erscheinen, zeigt natürlich nur eine Seite der eingeschlagenen Schutzbundpolitik, eine Seite, die in ihrer Methode arbeiterfeindlich, in ihren Voraussetzungen irreal war.
Das beste Gesamtbild der Problematik, die sich bei der Reorganisation des Schutzbundes ergab, bieten die internen Richtlinien zur Fünften Reichskonferenz, die in ihren Grundzügen und ihrer Ausdrucksweise auf die Autorschaft Körners schließen lassen[7].
Sie gehen von der Feststellung aus, daß der 15. Juli unter den Gegnern zweifellos die radikale Richtung gestärkt hat, welche die Arbeiterschaft mit einigen raschen Schlägen unter Anwendung von Waffengewalt niederwerfen will, zum Unterschied von der gemäßigteren, die ihr Ziel durch eine allmähliche Zermürbung der Sozialdemokratie, freilich auch nicht ohne die Zuhilfenahme der staatlichen Machtmittel, erreichen zu können glaubt. Entscheidend in der Gegenwehr mögen die politischen und gewerkschaftlichen Aktionen sein, doch stünden sie hier nicht zur Frage.
"Nachdem sich die Partei auf den Boden der Wehrhaftmachung des Proletariats gestellt und somit den weiteren Ausbau des Schutzbundes bejaht hat, sind die hierfür nötigen Maßnahmen mit Ruhe und Sachlichkeit zu erwägen".
Die Aufgaben des Schutzbundes, heißt es weiter, seien vielgestaltig.
"Die Partei braucht den ganzen Schutzbund als ruhig und verläßlich funktionierendes Organ im Sinne des sozialdemokratischen Parteiprogramms (Kampf um die Staatsmacht) beim “ Ordnen” des ganzen politischen und gewerkschaftlichen Kampfes, wie auch als Wehrorganisation gegenüber illegalen Gewalten der Bourgeoisie, bei Putschen oder äußerstenfalls als Zwangsorganisation bei der Übernahme der durch die Stimmzettel eroberten Staatsgewalt".
Daneben wird aber auf die Notwendigkeit einer "als besondere Gewaltorganisation" funktionierenden Elite hingewiesen, die nicht nur einer besonders straffen Organisation und einer bestimmten technischen Schulung und Übung bedarf,
"damit die Schutzbundformationen rasch und unbedingt sicher nach dem Willen der Partei- und Gewerkschaftsleitung funktionieren und außerdem alle Führer jenes selbständige Urteil und jene sichere Ausbildung erreichen, die sie befähigt, selbständig und selbsttätig zu funktionieren, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten".
Mit Körners eigenen Worten auf der Reichskonferenz :
"Der Schutzbund muß nicht nur der entschlossenste, sondern auch der am weitesten denkende Teil des Proletariats sein".
Hier war der Versuch unternommen worden, das geistige Gegengewicht gegen die unumgängliche Straffung und Disziplinierung des Schutzbundes von vornherein organisch einzubauen, damit sie nicht in Kadavergehorsam und einen ebenso geistlosen wie unwirksamen Militarismus ausartete. Der Riß, der sich dabei in der Denkweise der Schutzbundführung zeigte, hat nach kaum zweieinhalb Jahren zu unüberbrückbaren Gegensätzen, zum Austritt Körners aus dem Schutzbund, zum radikalen Durchdenken seiner eigenen Einsichten in die taktischen und strategischen Bedingungen eines erfolgreichen Kampfes der Arbeiterschaft im Bürgerkrieg geführt, die er nicht müde wurde, bis in den Herbst 1933 Bauer, Deutsch, Seitz, Danneberg und Renner ‑ wenn auch ergebnislos ‑ zu predigen.
Vorläufig jedoch, im Herbst 1927, lag das Hauptgewicht der Reorganisierung des Schutzbundes durchaus in der Straffung, Disziplinierung und Entpolitisierung, in der Einführung der zweijährigen Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei und der freien Gewerkschaft als Beitrittsbefähigung, der Verpflichtung jedes neuen Mitgliedes durch Handschlag und Unterschrift,
"die Anordnungen der Führer des Schutzbundes jederzeit gewissenhaft zu befolgen und immer und überall die Interessen der Republik, der Demokratie und der Sozialdemokratischen Partei zu verfechten"
in der Beschränkung der Aufnahme auf die Altersklassen von 20 bis 40 Jahren. An Stelle der Ordnerversammlungen traten Appelle, bei denen "eine Diskussion politischer Natur absolut eine Diskussion politischer Natur absolut zu unterlassen" war. Alle Führer wurden in Zukunft ernannt, nicht gewählt. Eine gewisse Zweigleisigkeit der Organisation blieb dennoch bestehen : als Verein blieb der Schutzbund auch weiter im politisch-administrativen Sinne demokratisch organisiert; als technischer, d. h. militärischer Apparat blieb er der Technischen Leitung unterstellt.
In den Richtlinien ‑ und durchaus im Sinne Körners ‑ heißt es :
"Die politische Führung hat zu bestimmen, ob und wann Ordner in Tätigkeit zu treten haben. Sie muß zwar ein klares Urteil über die technische Durchführung einer Aktion haben, mischt sich aber in diese nicht ein. Die politische Führung ordnet an und trägt die Verantwortung dafür – die technische Führung führt durch und hat die Verantwortung für die Durchführung. Es muß eine klare Trennung von der politisch-administrativen Vereinsleitung und der technischen Führung vorgenommen werden. Die technische Führung (Gruppen-, Zugs-, Unterabteilungs- und Abteilungsführer) unterstehen dem technischen Leiter, die politischen bzw. administrativen Funktionäre (Schutzbundobmann, Schriftführer, Kassier, usw.) der Vereinsleitung".
Die politischen und administrativen Spitzenfunktionäre waren Julius Deutsch und Karl Heinz; der technische Referent war Theodor Körner, der technische Sekretär Rudolf Löw. Zum überaus wichtigen Posten des technischen Führers für Wien war Longin bestimmt worden (diesen Decknamen trug Alexander Eifler zu der Zeit, als er noch Offizier im Bundesheer war). Im Wege der Trennung der Funktionen und auch dadurch, daß im neuen Statut des Schutzbundes "die ganze Organisation auf “Gruppen” als kleinste verwendungsfähige Einheit aufgebaut wird", mag Körner gehofft haben, den Schutzbund zu dem gewalttechnischen Instrument gestalten zu können, das mit einiger Hoffnung auf Erfolg eingesetzt werden könnte, auch
"im äußersten Falle der Verteidigung der Republik gegen einen Staatsstreich, gleichgültig ob er ohne oder unter Mitwirkung illegaler Formationen versucht wird. Auf die Gruppe", heißt es in den Richtlinien, "baut sich die gesamte Organisation, auf die Gruppenführer der Befehlsapparat auf".
5e Conférence du Reich du Republikanischer Schutzbund
(15-16 octobre 1927 à Vienne, au foyer de travailleurs de Favoriten)
Compte rendu interne (Extraits) [8]
Samstag : Eröffnung 10 Uhr, Vorsitz Pölzer.
[…] Otto Bauer polemisiert versteckt gegen die Rede Renners und hält eine Abrüstung in der gegenwärtigen Zeit für nicht möglich. Über ganz Europa ziehe sich eine derart reaktionäre Welle, und sei in dieser Zeit der Schutzbund in Österreich ein Vorposten der internationalen Arbeiterbewegung. Mit ihm stehe und falle der österreichische und damit der mitteleuropäische Sozialismus. Sache der Reichskonferenz ist es, die bei den Juliereignissen zutage getretenen Mängel zu beseitigen. Als verantwortlicher Parteiführer und Mitglied der Bundesleitung des Schutzbundes werde er alles daran setzen, um die nötigen Geldmittel, die für den großzügigen Ausbau des Schutzbundes notwendig sind, bereitzustellen. Auch er sei nicht für unbedingte Gewaltanwendung, doch müsse der Schutzbund so ausgebaut werden, daß sich ähnliche Mißstände, wie sie sich am 15. Juli bei der Alarmierung ergaben, nicht mehr wiederholen. Die am Montag zusammengetretene internationale Kommission werde Beschlüsse von weittragender Bedeutung für den Abwehrkampf gegen den Faschismus fassen.
Maurer berichtet über die juristischen Sachen. Es sind 31 Ordner verhaftet worden, von denen 11 angeklagt wurden; laut der von der obersten Disziplinarkommission angeordneten allgemeinen Untersuchung wird festgestellt, daß tatsächlich von den 11 sich 4 Ordner grober Disziplinarverstöße schuldig gemacht haben, dadurch, daß sie an Plünderungen teilnahmen. Die Urteile der Disziplinarkommission sind noch ausständig. Außerdem wurden in Untersuchungen gezogen : wegen Gehorsamsverweigerung 18 Ordner, wegen Trunkenheit im Dienst 72 Ordner, wegen Nichterscheinen zum Dienst 23 Ordner, wegen Kritik der Dienste ihrer vorgesetzten Kommandanten 8 Ordner, wegen sonstiger Verfehlungen 41 Ordner, insgesamt 162 Mann. Von diesen wurden bis jetzt 18 freigesprochen, 12 zu einfachem und 29 zu strengem Verweis verurteilt. 4 wurden vom Schutzbund ausgeschlossen. Gegen 99 läuft noch das Verfahren. Die Polizei suchte durch Drohungen und Versprechungen die Leute zu Aussagen über den Schutzbund zu veranlassen.
Sonntag : Pölzer eröffnet 9 Uhr. Die Stimmung ist durch Ausgang der Vertrauensmännerwahlen (im Bundesheer – BMcL) äußerst gedrückt.
Punkt 2) "Ausbau des Schutzbundes", Referent Körner:
Körner : Die Reichskonferenz hat über die Änderungen und über den Ausbau unserer Organisation weittragende Beschlüsse zu fassen. Die Arbeiterklasse Österreichs war eine Burg, die auf drei Säulen stand : Partei, Gewerkschaft, Genossenschaft. Die vierte Säule muß der Schutzbund werden. Wir dürfen uns aber nicht Feinde im eigenen Lager heranziehen. Das geschieht jedoch, wenn einer hin und einer her zieht. Wenn in einem Lager ein Beschluß gefaßt wird, so hat er auch ohne weitere Beratungen durchgeführt zu werden. Niemand wird mir sagen, daß ich ein Kommunist bin, aber in dieser Hinsicht muß ich die Kommunisten als Beispiel anführen. Wenn sie einmal einen Beschluß fassen "Dreinhauen" so hauen sie auch drein und zwar ohne vor irgend einem Feind, wer es auch immer sei, zurückzuschrecken. Wenn aber solche Ereignisse eintreten, wie bei uns am 15. Juli, daß ein Bezirk mobil macht, der andere tatenlos zusieht, aber keiner auf die Idee kommt, sich die notwendigen Weisungen von oben zu holen, daß die Ordner in den Bereitschaftslokalen über die Taktik der Partei streiten, so muß ich sagen, daß hier mit eiserner Hand dreingefahren werden muß. Auch ich weiß, daß wir gegenwärtig keine Gewalt anwenden können, und auch den Gegnern zu einer solchen nicht die Handhabe bieten werden. Wir müssen jedoch die Ordner jetzt ganz anders schulen, wir müssen sie mit Korpsgeist erfüllen, wir müssen es den Ordnern einbläuen, daß sie, wenn sie in Uniform stecken, aufhören Vertrauensmänner oder Parteimitglieder zu sein, daß sie dann nichts sind als Soldaten, die ihrem Kommandanten zu gehorchen haben. Jeder der sich zum Schutzbund meldet, muß sich darüber im klaren sein und werden wir von jedem Ordner die Unterfertigung einer Erklärung verlangen. Den Text dieser Erklärung lege ich zur Genehmigung der Reichskonferenz vor : "Ich erkläre mit Wort und Unterschrift, daß ich dem Schutzbund aus freiem Willen angehöre, um die republikanische Verfassung und Demokratie zu stützen, die Errungenschaften der Revolution zu hüten und die politische und gewerkschaftliche Unabhängigkeit der österreichischen Arbeiterschaft vor den Angriffen der Reaktion zu bewahren. Ich verpflichte mich mit Handschlag und Ehrenwort, alle Pflichten eines Mitgliedes des Republikanischen Schutzbundes in Treue und Eifer zu erfüllen, die Anordnungen der Führer des Schutzbundes jederzeit gewissenhaft zu befolgen und immer und überall die Interessen der Republik, der Demokratie und der Sozialdemokratischen Partei zu verfechten. Mit dieser Erklärung gelobe ich in allen Kämpfen, welcher Art immer mit Aufopferung und Zähigkeit auszuharren. Diese feierliche Erklärung bestätige ich mit meiner Unterschrift." Die Arbeiterschaft wird oft mutwillig herausgefordert und die Genossen möchten oft und jeder Provokation mit der Faust antworten und hier muß auch schon der Schutzbündler in den Betrieben seine Kollegen vor unüberlegten Handlungen abhalten und auf die Tragweite derselben aufmerksam machen. Der Schutzbund muß alles daransetzen, um nicht nur im Ernstfall losschlagen zu können, sondern er muß auch dem Faschismus vorbeugen und dem Gegner rechtzeitig die Waffe aus der Hand schlagen.
Vertrauliche Sitzung. Referent Heinz.
Ich beschränke mich lediglich auf tatsächliche Berichte, will jede rednerische Beigabe weglassen. Genossen sollen sich Urteil selbst bilden. Am 14. Juli hielt die Z.L. [Zentralleitung] 11 Uhr abends eine Sitzung ab und ersuchte die Partei um Genehmigung zu einer Bereitschaftsanordnung, wurde verweigert. Um 9 Uhr vormittag den 15. erhielt die Z.L. vom Parteivorstand Alarmierungsbefehl, erklärte sich sofort in Permanenz, verlegte den Sitz ins Parlament. Die alarmierten Bezirksgruppen erhielten Weisung, sofort zum Rathaus marschieren und Stand bei Gen. Heinz zu melden. Die abmarschierenden Abteilungen auf Waffen untersuchen. Einzig Ottakring und Floridsdorf sandten geschlossene Abteilungen von über 200 Mann, andere Bezirke kamen in zersprengten Gruppen, waren nicht aktionsfähig. 1/2 11 Uhr meldete Stockhammer 350 Mann, Reiter 400 Mann. Sispella meldete Abmarsch der Stumkompagnie I. volle Adjustierung, wurde über Auftrag des Gen. Bauer zurückbeordet. Durch Ordonnanz ließ Z.L. unter den Demonstranten Befehl verbreiten, alle Ordner der nächst erreichbaren Truppe anschließen und mit Legitimation beim Kommandanten melden. Auf diese Weise standen bis 1 Uhr 2.400 Mann im Dienst (*1). Bei dieser Gelegenheit weise ich hin, daß Kreis I nicht mehr als 140 Mann aufbrachte. Leider haben die Intelligenzler (*2) noch nicht die nötige Disziplin. Auch soll festgestellt werden, daß viele Schutzbündler dem Alarmierungsbefehl nicht Folge leisteten, sondern weiter unter den Demonstranten blieben und gegen die im Dienst Stehenden Stellung nehmen. Die oberste Disziplinarkommission hat angeordnet, daß alle jene unnachsichtig vor Disziplinarkommissionen zu stellen seien. Nachdem mit der Polizeidirektion Vereinbarung getroffen worden war, daß Wache zurückgezogen wird und Schutzbund die Ordnung wieder herstellen wird, erteilte die Z.L. an die in und um das Rathaus verteilten Formationen den Befehl zur Säuberung. Während es der unter dem Kommando des Gen. Hendl (*3) stehenden Gruppe gelang, die Lichtenfelsgasse zu säubern und der Feuerwehr den Weg freizumachen, konnte die Hauptgruppe unter Führung des Gen. Pokorny das Gelände vor dem Justizpalast nicht räumen und die Brandlegung nicht verhindern. Es gelang jedoch einer Alsergrunder Kompagnie, ich halte es für meine Pflicht ihrer hier lobend zu gedenken, unter Führung des Gen. Kersch in den Justizpalast einzudringen und nach den Anweisungen des Gen. Kömer das Gebäude zu räumen und Plünderungen zu verhüten. Da die Situation sich immer mehr verschärfte, entschloß sich die Z.L. zu einem Generalangriff gegen die Demonstranten vor dem Justizpalast und zog die inzwischen frei gewordene Gruppe des Gen. Hendl und die inzwischen eingetroffene Abteil. der Hauptwerkstätte der Straßenbahn heran und unter persönlicher Führung Deutsch wurde der Angriff unternommen, der auch zum Ziel geführt hätte, wenn nicht in diesem Augenblick der Gewehrangriff der Polizei erfolgt wäre. Die Z.L. wendete sich sofort an den Parteivorstand um weitere Weisungen bezüglich ob allgemeine Mobilmachung angeordnet werden sollte. Parteivorstand verweigerte die Erlaubnis, darauf ordnete die Z.L. Zurückziehen der Abteilungen in die Bezirke, sowie strenge Bereitschaft an. Die Bataillone konnten bis Abends auf vollen Stand gebracht werden und wurde außerdem ein Aufruf erlassen, daß alle wehrfähigen Männer sich provisorisch zum Schutzbund melden sollen. Es wurden 82 solche Hilfskompanien aufgebracht, die unter Kommando von Schutzbundfunktionären gestellt wurden. Samstag früh um 6 Uhr meldeten alle Bezirke, sowie die Landes- und Kreisleitungen die strenge Bereitschaft, sowie den kompletten Stand. Die Disziplin war wieder hergestellt. Besondere Anerkennung muß ich hier der Garde aus Wiener Neustadt aussprechen; bereits am 15. um 4 Uhr nachm. meldete Gen. Pichler durch Motorradordonanz 3.500 marschbereite Ordner (*4). Mögen alle Gruppen sich an den Wr. Neustädtern ein Beispiel nehmen. Am Abend des 16. beschloß in einer gemeinsamen Sitzung Z.L. und P.V. Aufstellung der Gemeindeschutzwache, da eine allgemeine Bewaffnung vom P.V. abgelehnt wurde. Am 17. um 6 Uhr früh war diese Schutzwache bereits im Hofe des Rathauses formiert, es standen 820 Ordner und 164 Chargen im Dienst, deren Bewaffnung unverzüglich durchgeführt wurde. Am 20. wurde die allgemeine Bereitschaft aufgehoben und nur mehr der Telephondienst weiterbelassen. Das Schneeballsystem hat sich im großen und ganzen bewährt, wenn auch einzelne Mängel, die mit den außerordentlichen Umständen dieser Tage im Zusammenhang stehen in Erscheinung getreten sind. [11 Tote]
Haunhold St. Polten. Im Bericht des Gen. Heinz vermisse Angaben über die letzten Waffenbestände; ferner warum Sturmtruppen zurückbeordert wurden und schließlich bin ich nicht einverstanden, der Schutzbund ist nicht da, um gegen Arbeiter vorzugehen. Meiner Ansicht nach habe ein Genosse in diesen Tagen richtig gehandelt und dies war Gen. Wallisch in Bruck a.d. Mur (*5).
Wallisch, Bruck a.d. Mur : Ich habe am 15. und 16. so gehandelt, wie es mir mein Gewissen vorgeschrieben und hätten alle Instanzen so gehandelt, so würde es in Österreich anders ausschauen. Wir haben ein Debakel erlebt. Schuld an diesem ist die Z.L. Mit dem Arsenal hat es angefangen und mit der Niederwerfung der Arbeiterschaft wird es enden. Klipp und klar, schuld ist Deutsch. Hätte er nicht das Arsenal ausräumen lassen, hätte die Regierung es nie gewagt, mit Waffen anzugreifen. Über alles haben wir Berichte gehört, nur nichts über die noch vorhandenen Waffenbestände. Die Z.L. soll ehrlich sagen, was wir noch haben. Haben wir keine Waffen, so gehen wir lieber nach Hause, denn ohne diese ist der Schutzbund ein Veteranenverein. Die Nordsteir. Ordner, in deren Namen ich spreche, wollen nicht als Kanonenfutter dienen und wenn auch Heinz nur den Wr. Neustädtern besondere Anerkennung weiß, so kann ich sagen, daß die Nordsteirer immer am Platze gewesen sind und es auch sein werden. Nur wollen sie sich auch wehren können.
Heinz, Schlußwort.
Die Z.L. verweigert jede Antwort über vorhandene Waffenbestände. Sie will keinen zweiten Fall Marek erleben. Es mag der Reichskonferenz genügen, daß die Z.L. imstande ist, wenn es nötig sein wird, den Schutzbund ausreichend zu bewaffnen. Was nötig war, wurde durch Aufstellung der Gem. Wache gemacht Die Zurückziehung der Sturmtruppen war wohl erwogen, denn es wäre unmöglich gewesen, die aus jungen heißblütigen Burschen bestehenden Truppen vom Waffengebrauch abzuhalten. Dies hätte zweifellos zum Bürgerkrieg geführt. Es ist nicht Schuld der Z.L. daß ihr nicht genügend Truppen rechtzeitig zur Verfügung standen. Die einzigen, die erreichbar waren, waren die Bataillone vom E.T.O. [Eisenbahner- und Telegraphenordner] konnten nicht heranbeordert werden, da die Z.L. nicht dafür die Verantwortung tragen konnte, Bahnhöfe von Ordnern zu entblößen. Wir wollen nicht über Vergangenes klagen und streiten, sondern alle Kraft dem Ausbau der Organisation anwenden.
Deutsch schließt die vertrauliche Sitzung.
Heinz referiert und schlägt vor, bei Aufnahme in den Schutzbund zweijährige Mitgliedschaft Partei und Gewerkschaft, Nachweisung der physischen Eignung durch ärztliche Untersuchungen, Erhöhung des Aufnahmealters auf 20 und Beschränkung auf 40 Jahre. Ernennung sämtlicher Kommandanten bis zum Schwarmführer herunter und zwar bis Bat.Komm. durch Z.L. bzw. durch L.L., Kompanie-, Zugs- und Schwarmführer durch B.C.K. (*6); statt Generalversammlungen, Jahresversammlungen der Delegierten der Bataillone, wobei jedoch nur Chargen vorzuschlagen sind. Anstelle der Kontrollversammlungen treten Appelle bei welchen U.F. kassiert, Zeitungen und Weisungen ausgegeben werden. Debatten finden keine mehr statt, da jede Politik aus dem Schutzbund zu entfernen ist. Außer den Kontrollappellen, Instruktionsappelle. Suspendierungen vom Dienst bei Verstößen erfolgen nicht mehr durch O.K. (*7), sondern durch Aufnahms- und Suspendierungskommission, die aus pol. Bez. Obmann, Bez.Komm. und zuständigen Bat.Kommand. bestehen. Die Transferierung von Jungordnerzug zum Bataillon findet erst bei der Erreichung des 20. Lebensjahres statt. Die Bez.Org. hat eigene Ausschüsse für die Ziv.Org. einzusetzen und sollen die Kommandanten diesen Ausschüssen nicht mehr angehören, mit Ausnahme des Bez. Kommandanten. Dem nach Genehmigung erfolgten Neudruck der Geschäftsordnung werden neue Bestimmungen für das Wehrsportreglement und zwar Gewehrfechten, Kampf um den Stab etc. eingegliedert werden. Bei strenger Beachtung dieser neuen Bestimmungen wird der Schutzbund eine Schlagkraft erhalten, die ihn für die Reaktion zu einem unüberwindlichen Bollwerk machen wird. Er bittet um Annahme.
Anmerkungen zum obigen Dokument :
1. Ende März betrug der Stand des Wiener Schutzbundes 27.866 Mann ("Die Rote Fahne", 10. Oktober 1931, S. 5).
2. Gemeint sind hier wahrscheinlich Schutzbundeinheiten aus den Inneren Bezirken I, VI, VII, VIII, IX und Teile der Betriebsformation der Gemeindebediensteten (Feuerwehr, Gas und E‑Werke usw.)
3. Dr. Heinrich Heindl, Leiter der Rechtsabteilung in der Arbeiterkammer und Bezirkskommandant des Alsergrunder Schutzbundes. (Mitteilung Prof. Dr. Eduard Rabofsky.) Heindl war bis Dezember 1927 auch Mitglied der Z.L. (AVA, SD Parteistellen, Karton 42).
4. Die Ankunft der "Wiener Neustädter" wurde von Schutzbündlern aus Wien-Rudolfsheim am Westbahnhof und Zur Spinnerin am Kreuz von Ordnern aus Favoriten in den Abendstunden des 15. Juli vergeblich abgewartet. (Oral History Material)
5. Für eine ausführliche Darstellung der Juliereignisse in Bruck an der Mur siehe Garscha/McLoughlin a.a.O., S. 184ff.
6. ["B.C.K." : so im Original] Abkürzung für "Bezirksordnerkommando", dem folgende Funktionäre angehörten: Der Bezirksleiter, dessen Stellvertreter, der Sekretär, der Standesführer, der Nachrichtenreferent, der technische (militärische) Leiter, der Obmann des lokalen Schützenvereines und die Abteilungs- und Unterabteilungsführer des Bezirkes. (AVA, SD Parteistellen, Karton 42)
7. Gemeint ist in diesem Fall wahrscheinlich die oberste Disziplinarkommission bei der Zentralleitung. (Ebenda.)
Extraits du livre "Februar 1934 – Hintergründe und Folgen" de Arnold Reisberg [9]
[En avril 1935, le régime de Schuschnigg fait comparaitre Alexander Eifler et 20 chefs de district et de région du Schutzbund pour haute trahison.]
Im Laufe des Prozesses gegen die Schutzbundführer hat sich herausgestellt, daß es in der Führung des Schutzbundes starke Differenzen über den Charakter und die Taktik des Schutzbundes gegeben hat, was auf die Ursachen der Niederlage bezeichnendes Licht wirft. Damals ist einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden, daß der Schutzbundgeneral Theodor Körner schon seit Jahren wegen dieser Differenzen aus der militärischen Leitung des Schutzbundes ausgeschieden war. Diese Differenzen waren mit voller Schärfe bereits im Frühjahr 1928 bei der Beratung der von Körner ausgearbeiteten "Grundsätze für Gewaltanwendung und Bürgerkrieg" zum Ausdruck gekommen. Nicht etwa, daß man sich über die Möglichkeit der Machterlangung durch den Stimmzettel gestritten hätte, es standen sich vielmehr im wesentlichen zwei Auffassungen über die Rolle des Schutzbundes bei einer bewaffneten Auseinandersetzung gegenüber, wobei Körners Gegner vor allem Major Eifler gewesen war. Dieser vertrat mit Berufung auf die Entscheidung des sozialdemokratischen Parteivorstandes nach dem 15. Juli 1927 die Auffassung, daß der Schutzbund eine rein militärische Organisation sein sollte, dem, wie es in der Resolution seiner 5. Reichskonferenz 1927 heißt, "die sozialdemokratische Arbeiterschaft den Schutz der demokratischen Republik…, den Schutz der Rechte, die die demokratische Republik der Arbeiterklasse gesichert hat, gegen jede Vergewaltigung" übertragen hat. Diese rein militaristische Aufgabenstellung war in zweifacher Hinsicht falsch und verderblich. Erstens trennte sie den Schutzbund von den Massen, raubte sie ihm die Basis, auf der allein sein Kampf hätte erfolgreich sein können. Zweitens schuf diese Aufgabenstellung in den Massen die Vorstellung, auf sie komme es nicht an, sie könnten passiv bleiben und sich auf die Aktionen des Schutzbundes verlassen. Körner war vollkommen im Recht, wenn er gegen die militaristische Auffassung ankämpfte, wobei er sich auf Gedanken von Clausewitz, Marx, Engels und Lenin sowie auf die Erfahrungen der russischen Revolution berief. Doch läßt sich bei der Analyse seiner Gedankengänge nicht verhehlen, daß Körner weit davon entfernt war, wirklich bolschewistische Auffassungen zu vertreten. Das zeigte schon sein Ausgangspunkt, nämlich die Frage, wann die Arbeiterschaft zur Gewaltanwendung schreiten dürfte. Auch Körner vertrat die Ansicht, daß die Macht nur legal auf parlamentarischem Wege erlangt werden dürfe, und darüber hinaus verlangte.er, daß man sogar "partiellen Ungesetzlichkeiten der Regierung… nur mit demokratischen Mitteln entgegentreten" dürfe und "unbedingt auf dem Boden der Legalität bleiben" müsse. Gewaltanwendung ließ Körner nur in einem einzigen Fall zu, wenn nämlich die Sozialdemokratische Partei die parlamentarische Mehrheit erreicht habe, von der Bourgeoisie aber an der gesetzlichen Regierungsübernahme gehindert werde. Mit Recht, antwortete Major Eifler darauf, würde dies bedeuten, einem faschistischen oder monarchistischen Staatsstreich vor den Wahlen untätig zusehen zu müssen. Ebenfalls falsch ist auch die Voraussetzung, von der Körner ausging, als er seine taktischen Überlegungen entwickelte. Seine an die Spitze gestellte Behauptung : "Noch niemals in der Geschichte hat das Volk einen wirklichen Sieg über das Militär im Straßenkampf errungen", ist historisch unhaltbar. Daher stand auch seine Forderung : "Die passive Verteidigung ist zunächst diejenige Kampfform, die anzuwenden ist", im Widerspruch zu den aus den Erfahrungen der vorangegangenen Bürgerkriege von Marx und Lenin gewonnenen Erkenntnis, daß die Defensive der Tod des Aufstandes sei.
[…]
Mit unerbittlicher Schärfe kritisierte Körner auch die einzelnen von Major Eifler und Julius Deutsch ausgearbeiteten Aktionspläne für verschiedene Gelegenheiten. So verurteilte er die "technische Anweisung" vom Jahre 1929, die für Wien eine "Räumung der inneren Bezirke, Befestigung der Gürtellinie und Verteidigung der Proletarierbezirke" vorsah. Den Aktionsplan für die Steiermark von 1931 nannte Körner "nackten, schematischen Militarismus" und "ganz dieselbe Gedankenwelt, wie bei den Heimwehroffizieren, die am 13. September geputscht haben".
[…]
Körners Vorstellungen sind stark von einer falschen Spontaneitätstheorie beeinflußt. Er ging dabei so weit, Eifler vorzuwerfen, daß sein Aktionsplan den Schutzbund zu Ungesetzlichkeiten aufhetzte, was Körner "ein Verbrechen an der Arbeiterschaft" nannte. Damit hatte Körner doppelt unrecht, weil ja auch Eifler nur an eine Verteidigungsaktion dachte.
Extraits du livre "Februar 1934 in Österreich" de Winfried Garscha et Hans Hautmann [10]
Durch den "Schutzbundprozeß" 1935 wurde einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, daß es in der Führung dieser proletarischen Wehrformation zu tiefgehenden Differenzen über ihren Charakter und ihre Aufgaben gekommen war. Stabschef Alexander Eifler sah, ganz im Einklang mit dem sozialdemokratischen Parteivorstand, im Schutzbund eine rein militärische Organisation, deren Aufgabe es sei, den ihr von der Arbeiterschaft übertragenen "Schutz der demokratischen Republik gegen jeden monarchistischen oder faschistischen Anschlag, den, Schutz der Rechte, die die demokratische Republik der Arbeiterklasse gesichert hat, gegen jede Vergewaltigung" zu gewährleisten[11]. Diese Grundposition nährte unter den Arbeitern die Illusion, sie könnten im Falle einer Auseinandersetzung passiv bleiben und sich auf die Aktionen des Schutzbundes verlassen. General a. D. Theodor Körner (in der Zweiten Republik von 1951 bis 1957 Bundespräsident), der mehrere Jahre als militärischer Berater der Schutzbundleitung fungierte, ohne jedoch mit seinen Vorstellungen durchzukommen, kritisierte die "Entpolitisierung des Schutzbundes" und seinen "nackten, schematischen Militarismus" mit aller Schärfe. Seiner Ansicht nach sollte der Schutzbund jede Nachahmung der Kampfmethoden des Gegners vermeiden und in keine offene Konfrontation mit ihm treten. Er forderte, "alle in der Masse der Arbeiter schlummernden Kräfte aufzuwecken, zusammenzufassen und zu organisieren; alle möglichen Fälle durchzudenken, um Selbständigkeit, Selbsttätigkeit, Selbstbewußtsein und damit Sicherheit im Bürgerkrieg und um Selbständigkeit, Selbsttätigkeit, Selbstbewußtsein und damit Sicherheit im Bürgerkrieg und Kampf zu erzielen"[12]. Nur auf der Grundlage der Einbeziehung der gesamten politischen und gewerkschaftlichen Bewegung und der breitesten Massen des Volkes in den Kampf könne der Schutzbund als bewaffneter, vorwärtstreibender Vortrupp reale Wirksamkeit entfalten.
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Divergences Körner -Eifler
Eifler quitte l’armée fédérale à l’automne 1927 et devient chef de l’état-major technique (militaire) du Schutzbund. Les discussions sur les préparatifs à l’usage de la force donnent lieu à des réflexions contradictoires, présentées notamment par Eifler d’une part, et Körner d’autre part. Körner présente au printemps 1928 des "principes pour le recours à la violence et la guerre civile". Eifler répond par des "remarques sur le texte : “Principes pour l’usage de la force et la guerre civile”". En raison de ces divergences d’opinion, Körner quitte le Republikanischer Schutzbund en avril 1930.
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● Extraits de Theodor Körner, "Grundsätze für Gewaltanwendung und Bürgerkrieg" (1928) [13] :
III. Ungesetzlichkeiten der Regierung
Solange die bürgerliche Mehrheit besteht und diese die Regierungsgewalt ausübt, kann sie über den ganzen staatlichen Gewaltapparat verfügen. Die Arbeiterklasse kann und darf den Kampf gegen die reaktionären Bestrebungen nur mit demokratischen Mitteln führen. Alles andere ist ungesetzlich und trifft formal-gesetzlichen Widerstand. Je mehr Erfolge die S.d.P. auf demokratischem Wege erringt, je mehr die S.D. Arbeiterpartei an die Machtergreifung im Staate herankommt, um so brutaler wird die Reaktion werden. Um so öfter wird die Regierung selbst die Gesetzlichkeit verletzen. Solange die Verletzung der Demokratie und der Gesetze durch die Regierung und deren Organe partiell sind, einzelne Körperschaften oder einzelne Länder betrifft, ohne die Masse des Volkes in seinen Lebensinteressen zu treffen, solange wird sich das Volk Ungesetzlichkeiten gefallen lassen. Selbst partiellen Ungesetzlichkeiten der Regierung kann die S.d.P. nur mit demokratischen Mitteln entgegentreten und darf sich nicht zu Ungesetzlichkeiten hinreißen oder zur Gewaltanwendung auf die Straße locken lassen, die den der bürgerlichen Mehrheit und der bürgerlichen Regierung unterstehenden Gewaltapparat ganz gesetzmäßig zur Gegenwirkung auslöst. Die S.D. muß unbedingt auf dem Boden der Gesetzlichkeit bleiben.
IV. Bürgerkriegsfall
Der Bürgerkrieg kommt nur in Betracht, wenn die S.d.P. durch Wahlen die Mehrheit erreicht, die dann bestehende bürgerliche Minderheit aber den Gewaltapparat dazu gebrauchen würde, um ungesetzlich weiter zu regieren, um der S.D. die Ausübung der Macht in der Gesetzgebung und Verwaltung zu verhindern. Dann muß die bürgerliche Minderheit versuchen, die Verfassungsgesetze zu ändern, um anders regieren und an der Macht bleiben zu können. Dann erst ist der Fall des Bürgerkrieges gegeben. Und auch dann nur, wenn in der Mehrheit des Volkes in Wahrheit der Wille steckt, sich einen Verfassungsbruch nicht gefallen zu lassen.
V. Die Gewalt im Bürgerkrieg
Welche Gewalten stehen einander im Bürgerkrieg gegenüber? Angenommen der schlechteste Fall : Bürgerliche, entschlossene Minderheit, die über den staatlichen Gewaltapparat gegen die S.d. Mehrheit verfügen wollte, gegenüber der s.d. Mehrheit. Wann kann es zur Gewaltanwendung kommen? Doch nur dann, wenn alle demokratischen, gesetzlichen Versuche, die Regierungsmacht zu ergreifen, scheitern würden und wenn die allgemeine Volksmeinung, die Volksmehrheit darüber so erregt ist, daß sie sich eine Vergewaltigung auf keinen Fall bieten lassen und das Volk auch gewillt ist, bei der Gewaltaustragung mitzugehen. D. h. nur dann wird es zum Bürgerkrieg kommen dürfen, kommen können und kommen müssen, wenn in der Masse des Volkes die Entschlossenheit zur gewaltsamen Austragung des staatlichen Konfliktes steckt.
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● Extraits de Eifler, "Bemerkungen zu dem Elaborat : “Grundsätze für Gewaltanwendung und Bürgerkrieg”"[14] :
2. Bürgerkriegsfall
Daß die Arbeiterschaft erst dann zur Gewalt greifen darf, wenn sie nach erfolgten Wahlsiegen die Mehrheit im Parlament errungen hat, ist ganz neu. Nach den Ausführungen des Elaborates müßte auch die jetzt schon bestehende starke Minderheit der sozialdemokratischen Partei ruhig zusehen, wenn die dermalige bürgerliche Mehrheit es für gut fände, ihre Macht im Wege einer Diktatur zu sichern. Bisher hieß es immer, der Bürgerkrieg könne durch irgendein Ereignis beliebiger Natur zum Ausbruch gelangen. Ein Verkehrsstreik, ein Streik in lebenswichtigen Betrieben, ein Attentat oder sonst ein unvorhergesehenes Ereignis kann auch heute, wo wir doch eine Minderheit im Staat sind, Anlaß zum Ausbruch eines Bürgerkrieges geben. Der Fall des Bürgerkrieges kann also heute oder morgen gegeben sein, er kann eintreten, wenn gerade niemand ihn erwartet u. z. wegen irgendeines beliebigen Anlasses, er kann aber auch eintreten, wenn die Gegner einsehen, daß für sie alle Aussichten auf einen Sieg im Wege von Wahlen geschwunden sind und wenn sie mit Hilfe der Gewalt ihre schwindende Macht befestigen wollen. […]
5. Technik des Bürgerkriegs :
[…] Wir müssen alles tun, um uns verteidigen zu können, verteidigen können wir uns aber gegen einen militärisch geführten Angriff nur wieder mit militärischen Gegenmaßnahmen, und auch das Elaborat weiß nichts darüber zu sagen, was denn für Mittel in Anwendung zu bringen wären, wenn Seipel die Diktatur ausruft und Polizei und Wehrbund zur Bekräftigung seines Willens in den Straßen aufmarschieren.
● Le "Eifler-Plan"[15] :
Im Juli 1927 wurde Alexander Eifler von der Sozialdemokratischen Partei nahegelegt, in den Dienst des Schutzbunds zu treten. Als beim Brand des Justizpalastes der Schutzbund versagte, hat Eifler den Auftrag von der Parteileitung erhalten, den Schutzbund zu organisieren und zur Disziplin anzuhalten. Er hat ein Organisationsprogramm erstellt, welches in Wien und in ganz Österreich eine bedeutende Rolle spielte. Es wurde ein Kampfplan entworfen und die Schutzbündler ausgebildet, 1931 wurde Eifler Stabschef des gesamt en österreichischen Schutzbunds, ausgenommen Oberösterreich, dort war Richard Bernaschek Schutzbundführer. "Begonnen sollte mit Demonstrationen, Teilstreiks und dem Generalstreik werden, dabei müßte aber auch die Bewaffnung der Menschen erfolgen. Die Masse sollte wissen, daß nur brutales Vorgehen und Todesverachtung zum Siege führen kann. Nicht Verteidigung, sondern Angriff ist die Losung". Eifler sah vor, die Offiziere des Bundesheeres und der Polizei sofort zu verhaften. Die Truppen in den Kasernen sollten in der Nacht überrumpelt oder abgeriegelt werden. Neben der Ausschaltung der wichtigsten Dienstsysteme wie Radio, Telefon usw. sollten auch das Verkehrsnetz für Straßen- und Eisenbahnen, sowie Wasserleitungen und Beleuchtungssysteme, Brücken und Hauptstraßen beachtet werden. Beim Aktionsplan für Wien sollte außer der bekannten Gürtellinie : Donaukanal – Schlachthausgasse – Gürtel – Donaukanal, welcher der Abschnürung der inneren Bezirke dient, auch ein äußerer Verteidigungsgürtel angelegt werden, der die Bezirke 10 (Favoriten) bis 19 (Döbling) umfaßt. Es werden auch allgemeine Bestimmungen für einen Straßenkampf genannt, sowie eine Hauptpostenstellung rund um Wien mit etwa 2.800 Mann Schutzbündlern. Gegen diesen Plan hat der ehemalige Generalstabsoffizier, General Theodor Körnen, wie bereits erwähnt, protestiert. Er wollte keine Straßenkämpfe, da er meinte, man könnte gegen ein gut ausgebildetes Bundesheer nicht standhalten oder siegen. Theodor Körner zog sich aus der Leitung des Schutzbunds zurück, nicht ohne vorher seine Bedenken Julius Deutsch und Karl Renner mitgeteilt zu haben. Dieser "Eifler-Plan" konnte nicht annähernd eingehalten werden, da die Regierung und besonders der Vizekanzler und Heimwehrführer Emil Fey bereits am 2. und 3. Februar die militärischen Schutzbundführer Eifler und Löw sowie die wichtigsten Kreis- und Bezirksführer verhafteten.
Die Unterführer verfügten über keine Angriffspläne, auch hatten einige keine Kenntnis, wo die Waffenverstecke lagen. Da auch nur einzelne Streiks stattfanden und der Generalstreik nicht annähernd durchgeführt wurde, konnten mit der Bahn Regierungstruppen aus den Bundesländern nach Wien gebracht werden. Damit war der Aufstand von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Viele wollten an den Erfolg des Aufstandes nicht glauben, was auch ein Grund dafür war, an den Sammelplätzen nicht zu erscheinen, bzw. zu kämpfen.
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● Lettre du député social-démocrate Theodor Körner, ancien général ayant quitté le service, aux dirigeants du Parti social-démocrate autrichien (1931) [16] :
An die Genossen Seitz, Bauer, Danneberg, Deutsch Wien V, Rechte Wienzeile 97
Wien, den 7. Dezember 1931
Da die Parteigenossen mit anderer Arbeit überhäuft sind und nie Zeit haben zu einer gründlichen Aussprache für Angelegenheiten, die ihnen etwas ferner liegen, erlaube ich mir, den Genossen meine Ansicht über das gefährliche Treiben Eiflers im Schutzbund schriftlich niederzulegen. Da es sich bei Entscheidungen für den Schutzbund um das Leben und Schicksal von Proletariern handelt und im weiteren Sinne auch um das Schicksal der Partei, bitte ich die Genossen, meine Ausführungen mit Geduld zu lesen und zu prüfen. Ich stehe natürlich für jede Erklärung und Ergänzung zur Verfügung. Eifler hat einen Aktionsplan für den Schutzbund von Obersteiermark verfaßt und dem technischen Leiter für Steiermark, Rosenwirt, als Muster gegeben, wie Operationspläne für den übrigen Bereich von Steiermark auszuarbeiten seien. Eifler hat schon seit Wochen in den Bezirken Obersteiermark im Sinne dieses Aktionsplanes Schule gehalten. Die übrigen Länder sollen später ähnliche Operationspläne erhalten. Da Eifler angibt, die Aktionspläne hätten die Zustimmung des Präsidiums von Parteivorstand, Gewerkschaftsvorstand und Zentralleitung, wird damit jede Kritik ausgeschaltet. Dieses ist besonders gefährlich […] Die Genossen gestatten, daß ich in aller Schärfe den Aktionsplan für einen Unsinn und ein Verbrechen an der Arbeiterschaft bezeichne, der die größte Gefahr für Heraufbeschwörung eines neuen 15. Juli birgt und der Partei unermeßlichen Schaden zufügen kann. Der Schutzbund wird zu Ungesetzlichkeiten aufgeheizt, statt daß man die Gesetzlichkeit als Grundlage für die ganze Tätigkeit des Schutzbundes nimmt. […]
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Procédure contre Alexander Eifler et d’autres pour haute trahison
Im April 1935 stellt das Schuschnigg-Regime Alexander Eifler und 20 Kreis- und Bezirksführer des Schutzbundes wegen Hochverrats vor Gericht. 16 der Angeklagten sind bereits vor dem 12. Februar 1934 verhaftet worden, und keinem von den anderen ist eine Teilnahme an den Kämpfen nachzuweisen. Die Anklage gibt vor, daß eine "großzügige Aufrüstungsaktion" durchgeführt worden sei, und daß auf einer Sitzung in der Parteizentrale im Jänner 1934 der Aufstand gegen die Regierung beschlossen worden sei. Am 2. April 1935 beginnt die Hauptverhandlung. Nach zwei Wochen halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers. Im Anschluß erklärt Eifler im Namen aller Angeklagten[17] : "daß wir nie die Absicht hatten, Hochverrat zu üben. Wir waren stets bedacht, die republikanische Staatsform und die Verfassung zu schützen."
En avril 1935, le régime Schuschnigg traduit Alexander Eifler et 20 chefs de district et de circonscription du Schutzbund devant les tribunaux pour haute trahison. Seize des accusés avaient déjà été arrêtés avant le 12 février 1934 et pour aucun des autres une participation aux combats n’a pu être prouvé. L’accusation prétend qu’une "vaste opération de réarmement" a été menée et que, lors d’une réunion au siège du parti en janvier 1934, il a été décidé de se soulever contre le gouvernement. Le procès s’ouvre le 2 avril 1935. Après deux semaines, le procureur et les avocats de la défense présentent leurs plaidoiries. À l’issue de celles-ci, Eifler déclare au nom de tous les accusés : "Nous n’avons jamais eu l’intention de commettre un acte de haute trahison. Nous avons toujours eu à coeur de protéger le régime républicain et la Constitution."
Extrait du livre "Der Aufstand der österreichischen Arbeiter – Seine Ursachen und seine Wirkungen" de Otto Bauer[18]
Als 1918 das alte Habsburgerreich zerfiel, als es der im Gefolge seines Zerfalles entstandenen Republik nichts als einen verlorenen Krieg, ein zertrümmertes Wirtschaftsgebiet, furchtbarste Lebensmittelnot, rasend fortschreitende Geldentwertung als sein Erbe hinterlassen hatte, damals hat sich die große Umwälzung in Oesterreich viel ruhiger vollzogen als in den Nachbarstaaten. Damals ist es der österreichischen Sozialdemokratie gelungen, ohne Gewalt, durch das friedliche Mittel des überzeugenden Wortes die wilde Erregung der aus dem Blut und Dreck der Schützengräben heimkehrenden, in der wiedergefundenen Heimat hungernden Massen zu beschwichtigen und sie friedlicher Aufbauarbeit nutzbar zu machen. In der Zeit, in der Oesterreich zwischen der ungarischen und der bayrischen Rätediktatur lag, blieb es eine Insel des Friedens, während östlich und westlich von Oesterreich Blut in Strömen floß. Und dieselben Männer, die damals, auf dem Höhepunkt ihrer Macht, hungernde Massen zu solcher Selbstbeherrschung, zu so friedlicher Mäßigung bewogen haben, stellt jetzt die Kriegslüge des triumphierenden Faschismus als eine Bande blutrünstiger Verbrecher hin, die nichts anderes im Sinne gehabt hätten, als ihr Land in eine blutige Katastrophe zu stürzen!
[1]. SDAPDÖ, Bericht der Parteivertretung der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutschösterreichs an den Parteitag in Wien, 1922; Wien, Verlag Skaret, 1922; S. 10.
[2]. SDAPDÖ, Protokoll des Parteitages der Österreichischen Sozialdemokratie 1923; Wien, Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, 1923; S. 35.
[3]. Wolfgang Maderthaner und Siegfried Matte, Wehrhaftigkeit – Schutzbund – Antifaschismus, S. 82.
[4]. Ilona Duczynska, Der demokratische Bolschewik : zur Theorie und Praxis der Gewalt; Berlin, List Verlag, 1975; S. 114.
[5]. "Der Schutzbund", No 1927, Verhandlungsbericht der Fünften Reichskonferenz; S. 164‑172.
[6]. Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung (V.G.A.), Faszikel 81.
[7]. Verein für Geschichte der Arbeiterbewegung (V.G.A.), Mappe 29.
[8]. Wolfgang Maderthaner (Hrsg.) : Archiv – Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Arbeiterbewegung, Jg. 3, 1987, S. 168.
[9]. Arnold Reisberg, Februar 1934 – Hintergründe und Folgen; Wien, Globus Verlag, 1974; S. 190.
[10]. Winfried Garscha und Hans Hautmann, Februar 1934 in Österreich; Berlin, Dietz Verlag, 1984; S. 168.
[11]. Cit. dans : Ilona Duczynska : Theodor Körner und der 12. Februar. In: Österreich 1927 bis 1938. Protokoll des Symposiums in Wien, 23. bis 28. Oktober 1972, Wien 1973, S. 111.
[12]. Cit. dans : Eric C. Kollmann : Theodor Körner. Militär und Politik, Wien 1973, S. 205.
[13]. Wolfgang Huber, Johannes Schwerdtfeger (Hrsg) : Frieden, Gewalt, Sozialismus; Stuttgart, Klett, 1976; S. 484.
[14]. Op. cit., S. 490.
[15]. Josef Fiala, Die Februarkämpfe 1934 in Wien Meidling und Liesing : Ein Bürgerkrieg, der keiner war; Hamburg, Diplomica Verlag, 2013.
[16]. Kurt Peball, Die Kämpfe in Wien im Februar 1934, Ausgabe 25 von Militärhistorische Schriftenreihe; Wien, Österreichischer Bundesverlag, 1974; S. 55.
[17]. Karl Stadler, Sozialistenprozesse – politische Justiz in Österreich, 1870-1936; München, Europa Verlag, 1986.
[18]. Otto Bauer, Der Aufstand der österreichischen Arbeiter – Seine Ursachen und seine Wirkungen; Prag, Verlag der Deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der Tschechoslowakischen Republik, 1934; S. 4.
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